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Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflicht bezeichnet die besondere Haftung eines Bauherren für die Sicherung der Baustelle in einer Art und Weise, dass weder Dritte noch auf dem Bau tätige Personen zu Schaden kommen. Die Maßnahmen, die gesetzlich verlangt werden, umfassen viele Bereiche. So gehört dazu eine ordentliche Beschilderung der Baustelle und die Sicherung der gefährlichen Stellen wie Gerüstkanten und offene Stellen in der Mauer. Natürlich müssen die Grundstücksflächen und erst recht angrenzende öffentliche und private Verkehrsflächen gegen herabfallende Teile gesichert werden. Ebenso selbstverständlich ist die Absicherung angrenzender Verkehrsflächen, wenn sie für die Durchführung der Baumaßnahme genutzt werden. Das läßt sich bei Anlieferungen, aber auch bei Abfuhren von Material und Bauschutt nicht vermeiden. Auch Kräne oder andere schwere Baugeräte können nicht immer auf dem Grundstück platziert werden. Nicht zuletzt ist der Bauherr auch dafür verantwortlich, dass Arbeits- und Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Hier wird deutlich, dass die geforderten Massnahmen die Fachkenntnisse eines bauunerfahrenen Bauherren bei weitem überschreiten. Einerseits ist man verpflichtet, bei größeren Vorhaben, die mehrere Gewerke umfassen, einen Koordinator - in der Regel den Architekten - einzusetzen, wenn man diese Aufgabe nicht selbst erfüllt oder erfüllen kann. Diese Maßnahme entbindet einen Bauherrn aber nicht von der Verantwortung aus der Bauherrenhaftpflicht. Er muss also nicht nur sicherstellen, dass der Koordinator für ausreichende Sicherung sorgt, sondern er haftet in den Fällen, in denen jemand wegen unzureichender Maßnahmen zu Schaden kommt. Es ist also im eigenen Interesse, dafür zu sorgen, dass der Koordinator nicht nur gewissenhaft und verantwortungsbewußt ist, sondern auch Erfahrung in der Leitung von Baustellen hat.

Die aus der Bauherrenhaftpflicht resultierenden eventuellen Zahlungsverpflichtungen sind normalerweise in den Policen für Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Allerdings ist die Bausumme in der Regel beschränkt. Das kann auch für die Versicherungssumme gelten. Da eine Baustelle bekannterweise zu den Orten mit gewissem Gefahrenpotential gehört, sollte man vor Beginn einer Baumaßnahme im eigenen Sinne und im Sinne potentieller Unfallopfer nicht versäumen, die vorhandenen Versicherungen auf eine ausreichende Deckung dieses Risikos zu prüfen. Sollte die Deckung nicht ausreichen, bieten Versicherungen gesonderte und zeitlich begrenzte Versicherungen an.