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Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht
Wenn Sie ein Haus oder ein unbebautes Grundstück besitzen, sind sie per Gesetz verpflichtet dieses stets in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. In der Praxis gehört das Räumen und Streuen verschneiter Gehwege und Treppen vor ihrer Haustür zu Ihren typischen Pflichten als Haus- und Grundbesitzer. Kommt ein Passant durch einen Sturz auf Ihrem vereisten Gehwegabschnitt zu Schaden, müssen Sie für den Schaden aufkommen und notfalls mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Insbesondere Personenschäden können sich durch Klinikaufenthalte, Behandlungskosten oder gar Rentenzahlungen, im Laufe der Jahre zu hohen Beträgen summieren. Sie sind gut beraten sich vor diesem unkalkulierbaren Risiko durch den Abschluss einer Hausherren- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu schützen. Die Versicherung haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden, die sich aus einer Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflichten ergeben. Abhängig von der Ausgestaltung der Versicherungspolice fallen auch Schäden durch herab fallende Dachziegel, Gasexplosionen, Wasserrohrbrüche oder unzureichender Beleuchtung, unter den Versicherungsschutz.
Wenn Sie über einen Grundstück mit hohen Bäumen verfügen, sollten Sie auch das Risiko durch umstürzende Bäume absichern. Der richtige Versicherungsschutz ist demnach immer abhängig von Ihren persönlichen Lebensverhältnissen. Versicherungen gegen Gasexplosionen sind bei einer Ölheizung logischerweise verzichtbar. Andererseits sollten Sie individuelle Risiken, die nicht dem durchschnittlichen Risikoprofil entsprechen, extra versichern. Einige Versicherungen lassen sich ähnlich eines Baukastensystems individuell abstimmen. Nutzen Sie einen kostenlosen Versicherungsvergleich für die Hausherren- und Grundbesitzerhaftpflicht, um besonders günstige und individuell passende Angebote zu ermitteln.
Angesichts der enormen Kosten, die im Zuge eines Personenschadens entstehen können, sollten Sie bei der Höhe der Deckungssumme nicht sparen. Je nach Versicherungsanbieter kann die Beitragsberechnung für die Hausherren- und Grundbesitzerhaftpflicht auf verschiedenen Grundlagen basieren. Während einige Versicherer die Jahresbruttomiete oder die Anzahl der Wohneinheiten als Maßstab nehmen, legen andere die Nutzfläche zu Grunde. Sie sollten in jeden Fall vor dem Vertragsabschluss die für Sie günstigste Berechnungsgrundlage ermitteln. Ein probates Mittel zur Senkung der Beiträge für die Hausherren- und Grundbesitzerhaftpflicht ist die Wahl einer Selbstbeteiligung. Eine einmalige jährliche Beitragszahlung wird im Vergleich zu monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungen manchmal mit einem kleinen Rabatt belohnt. Bei der Vertragslaufzeiten sollten Sie sich nicht gleich auf mehrere Jahre binden. Jährliche Verträge gewähren Ihnen mehr Flexibilität und ermöglichen den schnellen Wechsel zu einen günstigeren Anbieter.
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