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Hausratversicherung
Ob man nun sein Leben in einem eigenen Haus, in einer Eigentumswohnung oder einfach nur zur Miete wohnend verbringt, ist für den Schutz der Einrichtung erst einmal nebensächlich. Alle Einrichtungsgegenstände, wie das Mobiliar und sonstige Ge- und Verbrauchsgegenstände sollten in jedem Falle mit einer Hausratversicherung dafür sorgen, dass dieser Hausrat auch ordentlich abgesichert ist. Dabei bietet diese Versicherung Schutz gegen Schäden, die durch Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser entstehen können, aber auch solche Schäden, die bei einem Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub entstehen.

Insbesondere die abgesicherten Gefahren bedürfen einer genauen Betrachtung, damit man im Schadenfall auch wirklich eine Entschädigung erhält. So wird bei der Gefahr durch Feuer nicht einfach nur der Schaden ersetzt, der durch einen Brand entstanden ist, sondern auch solche, die etwa durch einen Blitzeinschlag hervorgerufen werden. Dabei ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die versicherte Sache selbst vom Blitzeinschlag direkt getroffen wurde. So werden auch nur dann die Schäden an elektrischen Geräten durch Kurzschluss und Überspannung durch die Versicherung abgedeckt, wenn sich der Blitzeinschlag unmittelbar auf eine versicherte Sache bezogen hat und damit die genannten Schäden hervorgerufen worden sind.

Bei den anderen Risiken ist die Sache meistens eindeutiger geregelt. So wird zum Beispiel von der Hausratversicherung bei einem Sturmschaden überprüft, ob zum Schadenzeitpunkt am Schadenort entsprechende Wetteraufzeichnungen vorliegen, die einen Sturm nachweisen können. So müssen Wetterbedingungen vorliegen, die Winde mit einer Windstärke von mindestens Stärke 8 ergeben. Sollte diese Windstärke nicht erreicht werden, dann liegt für die Versicherung kein Sturmschaden vor. Das kann jedoch im Einzelfall nicht immer genau überprüft werden, da man schließlich nicht von jedem Ort genaue Wetterdaten vorliegen hat. Sollten jedoch in einem bestimmten Bereich mehrere vergleichbare Schäden vorliegen, dann reicht dies der Hausratversicherung aus, um die Existenz des Sturms nachgewiesen zu haben.

Wichtigster Punkt beim Abschluss einer Hausratversicherung ist die Versicherungssumme. Diese sollte man nicht zu niedrig ansetzen, denn das könnte sich negativ auf die Schadenregulierung auswirken. Wenn man also einen Hausrat besitzt, der einen angenommenen Wert von ca. 50.000,-- € besitzt, dann sollte die Versicherungssumme keinesfalls darunter liegen. Ratsam wäre es, die Versicherungssumme eher etwas darüber anzusiedeln, damit man im Schadenfall auch den tatsächlichen Wert ersetzt bekommt. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, dann muss man den Teil des Schadens, der durch die Versicherungssumme nicht mehr abgedeckt ist, aus eigener Tasche selbst regulieren.