Wohngebäudeversicherung
Normalerweise benötigen alle Personen, die eine eigene Immobilie besitzen, eine Wohngebäudeversicherung. Bei dieser Art Versicherung handelt es sich um eine der am meisten abgeschlossenen Versicherungen. Allerdings ist das heutzutage nicht mehr zwingend erforderlich. Seit dem Jahr 1994 ist es dem Eigentümer einer Immobilie selbst überlassen, ob er eine Versicherung abschließt oder ob er das als überflüssig betrachtet.
Bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung bleibt es des Versicherungsnehmer selbst überlassen, für welche Höhe der Versicherungssumme er sich letztendlich entscheidet. Auch den Versicherungsanbieter kann er sich selbst aussuchen. Die meisten Immobilien werden durch eine Bank oder ein Kreditinstitut finanziert. In diesem Fall verlangen auch heute noch die Kreditgeber, dass für die finanzierte Immobilie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Das liegt im Interesse des Kreditgebers und natürlich auch im Interesse des Immobilienbesitzers. Eine Wohngebäudeversicherung kann den Eigentümer natürlich nicht vor Naturgewalten schützen. Aber sie ist in der Lage, wenigstens bei auftretenden Schäden für eine finanzielle Absicherung zu sorgen. Dadurch werden ein Schaden und dessen Folgen schon etwas abgemindert und reduziert.
Die eigene Immobilie wird durch eine Wohngebäudeversicherung gegen unterschiedliche Schäden abgesichert. Dabei kann es sich um Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder auch Hagel handeln. Die Versicherung tritt unabhängig, ob die Immobilie nur beschädigt oder völlig zerstört wurde, ein. Zusätzlich zum Haus sichert diese Versicherung Schäden an Nebengebäuden und Garagen ab, wenn sich diese auf dem versicherten Grundstück befinden. Alle Angaben sind in der Versicherungspolice ersichtlich. Zu den aufgeführten Gebäuden sind noch Teile versichert, die mit den Gebäuden fest verbunden sind. Dazu zählen Heizungsanlagen, komplette Kücheneinrichtungen, Einbauschränke und Alarmanlagen, Werkzeuge und Antennenanlagen, Dächer, Treppen, Terrassen und Türen. Außerdem auch verlegtes Parkett sowie Blumenkästen und Brennstoffe, die im Freien gelagert wurden sowie fest angebrachte Markisen. Im Schadensfall umfasst die Versicherung auch alle Kosten für anfallende Aufräum- und Abbrucharbeiten.
Bei Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinenabgang oder Schneedruck greift die Versicherung nicht. Diese Schäden müssen gesondert abgesichert werden.
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